
- Bildquelle: © Rido – Fotolia.com
Selbstständige und Freiberufler sind nicht versicherungspflichtig, können daher aber auch nicht auf Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungen zurückgreifen. Dies macht sich auch beim Unfallschutz bemerkbar, wo Selbstständige und Freiberufler keinerlei Ansprüche geltend machen können. Es ist daher wichtig, privat vorzusorgen und eine private Unfallversicherung abzuschließen.











